Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Proactive Media GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Proactive Media GmbH (nachfolgend „Proactive Media“ oder „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern über Leistungen der Suchmaschinenoptimierung (SEO), Digital PR, Linkbuilding, Content-Erstellung sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Agenturleistungen.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB).
1.3 Die AGB sind vereinbart, sobald der Auftraggeber eine Zusammenarbeit in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder Proactive Media mit der Ausführung beginnt. Sie gelten ferner für alle nach Vertragsschluss in Textform übermittelten Zusatz- und Änderungsaufträge.
1.4 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Proactive Media stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn Proactive Media in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.5 Schriftform im Sinne dieser AGB ist auch durch Textform (§ 126b BGB, insbesondere E-Mail) gewahrt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
§ 2 Angebot und Abwicklung
2.1 Vor Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme unterbreitet Proactive Media dem Auftraggeber in Text- oder mündlicher Form ein Angebot, das der Auftraggeber freigeben muss (Auftragserteilung). Aufträge mit einem Nettowert bis 250,00 EUR sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte bedürfen keines gesonderten Kostenvoranschlags und keiner vorherigen Genehmigung.
2.2 Soweit Inhalte oder Daten zur Veröffentlichung oder Weiterverarbeitung bestimmt sind, gibt der Auftraggeber diese vor Ausführung in Textform frei.
2.3 Proactive Media ist berechtigt, die Leistungen selbst zu erbringen oder Dritte (Subunternehmer, Freelancer, Publisher) damit zu beauftragen.
2.4 Lieferfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet wurden, und stehen unter dem Vorbehalt, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten (z. B. Beistellung von Unterlagen, Texten, Bildern, Zugängen und Freigaben) rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt.
2.5 Der Auftraggeber stellt Proactive Media rechtzeitig und für die Dauer des Auftrags die zur Leistungserbringung erforderlichen Zugänge und Informationen bereit, insbesondere zu Content-Management-System, Server bzw. Hosting, Domain- und Registrar-Verwaltung, Google Search Console, Webanalyse (z. B. Google Analytics) sowie zu sonstigen relevanten Konten. Werden erforderliche Zugänge nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend; hierdurch entstehender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.
§ 3 Mitwirkung, Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt
3.1 Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm bereitgestellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte und Dateien frei von Rechten Dritter sind und Dritte hierdurch nicht in ihren Rechten verletzt werden. Eine Prüfung durch Proactive Media erfolgt nicht. Sind die überlassenen Inhalte nicht frei von Rechten Dritter, stellt der Auftraggeber Proactive Media von allen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, von allen übergebenen Daten und Unterlagen eigene Sicherungskopien vorzuhalten. Für Datenverluste auf dem Übertragungsweg, gleich welcher Art, haftet Proactive Media nicht; die Verantwortung für die Übermittlung der Daten trägt der Auftraggeber.
3.3 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei der elektronischen Übermittlung trotz hoher Sicherheitsstandards das Risiko des unbefugten Zugriffs auf Daten besteht. Dieses Risiko trägt der Auftraggeber.
3.4 Kommt es bei Proactive Media trotz regelmäßiger Datensicherung zu einem Datenverlust, stellt der Auftraggeber die betroffenen Datenbestände unentgeltlich erneut zur Verfügung.
3.5 Entwürfe, Skizzen, Konzepte, Texte sowie fertige Daten und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Dessen Bestimmungen gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.6 Nach vollständigem Ausgleich aller mit dem Auftrag verbundenen Forderungen überträgt Proactive Media dem Auftraggeber die Nutzungsrechte an den beauftragten Arbeiten im vereinbarten Umfang (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt Proactive Media diese Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Dauer des Einsatzes.
3.7 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen behält sich Proactive Media das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen vor; urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.
3.8 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Proactive Media in Textform.
3.9 Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers begründen kein Mit-Urheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
3.10 Proactive Media ist berechtigt, auf den erstellten Arbeiten als Urheber genannt zu werden sowie – auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte – erstellte Arbeiten im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.
§ 4 Leistungserbringung, Laufzeitpakete, SEO und Digital PR
4.1 Proactive Media genießt im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, die zu erheblichem Mehraufwand führen, trägt er die hierdurch entstehenden Mehrkosten. Für bereits begonnene Arbeiten bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
4.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Proactive Media eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
4.3 Bei Buchung eines Laufzeitpakets fallen die Kosten für die vereinbarte Vertragslaufzeit bei monatlicher Zahlweise zu Beginn des jeweiligen Monats an. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
4.4 Wurde eine Laufzeit von einem Monat vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende gekündigt wird.
4.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
4.6 Proactive Media schuldet ein tätigkeitsbezogenes Bemühen, keinen bestimmten Erfolg. Eine Gewähr für bestimmte Platzierungen in Google oder anderen Suchmaschinen wird nicht übernommen. Die Optimierung erfolgt nach bestem Wissen und nach dem anerkannten Stand der Technik; über die Platzierung entscheidet allein der jeweilige Suchmaschinenbetreiber.
4.7 Bei Leistungen der Digital PR und des Linkbuildings übernimmt Proactive Media keine Gewähr für die tatsächliche Veröffentlichung von Beiträgen durch redaktionell unabhängige Dritte (Publisher, Medien, Portale) sowie nicht für deren dauerhafte Online-Verfügbarkeit. Eine etwaige Bewertung, Abwertung, Nichtindexierung oder Entfernung von Inhalten oder Verweisen durch Suchmaschinen oder Plattformen liegt außerhalb des Einflussbereichs von Proactive Media und stellt keinen Mangel dar.
4.8 Die Einhaltung gesetzlicher Kennzeichnungs- und Informationspflichten (insbesondere nach dem UWG) bei vom Auftraggeber freigegebenen oder beigestellten Inhalten obliegt dem Auftraggeber. Proactive Media weist auf erkennbare Bedenken hin, schuldet jedoch keine rechtliche Prüfung.
4.9 Kennzahlen aus Drittanbieter-Tools (z. B. zu Suchvolumen, Sichtbarkeit, organischem Traffic, Keyword-Schwierigkeit oder Backlink-Metriken) beruhen auf Hochrechnungen und Schätzungen der jeweiligen Anbieter. Sie dienen der Orientierung, werden von Proactive Media nicht gewährleistet und stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar.
4.10 Proactive Media haftet nicht für Ranking-, Sichtbarkeits- oder Traffic-Verluste sowie für Abstrafungen (algorithmische Anpassungen oder manuelle Maßnahmen) durch Suchmaschinen, soweit diese auf das bei Beauftragung bestehende Linkprofil, auf vor Vertragsbeginn durchgeführte Maßnahmen, auf Änderungen der Richtlinien oder Algorithmen der Suchmaschinen oder auf Maßnahmen des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Dritter zurückzuführen sind.
4.11 Beauftragt der Auftraggeber parallel weitere Dienstleister, führt er selbst SEO- oder Linkbuilding-Maßnahmen durch oder nimmt er Eingriffe an der Website vor (insbesondere Relaunch, Migration, Strukturänderungen, Löschung oder wesentliche Änderung von Inhalten), übernimmt Proactive Media keine Gewähr für die Entwicklung von Rankings und Sichtbarkeit. Hierdurch erforderlich werdende Anpassungen oder Nacharbeiten sind gesondert zu vergüten.
4.12 Nach Beendigung des Vertrags besteht kein Anspruch auf Fortbestand zeitlich befristeter oder mietweise bereitgestellter Platzierungen und Verweise (Backlinks); diese können nach Vertragsende oder bei Zahlungsverzug entfernt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Von Proactive Media zugunsten des Auftraggebers eingerichtete Zugänge und Berechtigungen (z. B. zu Such- und Analysekonten) werden auf Wunsch übertragen oder zurückgegeben.
§ 5 Vergütung und Zahlung
5.1 Die Vergütung ist unverzüglich, spätestens jedoch am 10. Werktag nach Lieferung, in voller Höhe ohne Abzug fällig. Bei Projektaufträgen wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung fällig; die restlichen 50 % werden bei Projektabschluss, spätestens jedoch sechs Wochen nach Auftragsbeginn fällig.
5.2 Bei Aufträgen mit längerer Laufzeit oder größerem Umfang, die eine hohe finanzielle Vorleistung erfordern, ist Proactive Media berechtigt, Vorschuss- oder Teilrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, die ebenfalls sofort und ohne Abzug fällig sind.
5.3 Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber vorgelegt werden, sind vergütungspflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.4 Werden Arbeiten später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist Proactive Media berechtigt, die Vergütung für die erweiterte Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zur ursprünglich gezahlten Vergütung zu verlangen.
5.5 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Proactive Media berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
5.6 Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, behält Proactive Media den Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen.
5.7 Reise- und Nebenkosten für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erforderlich und in Textform vereinbart sind, erstattet der Auftraggeber.
5.8 Proactive Media ist bevollmächtigt, zur Auftragserfüllung erforderliche Fremdleistungen (z. B. Lizenzen, Tools, Publisher-Platzierungen) zu beauftragen, die nicht einer bereits im Angebot ausgewiesenen Agenturlizenz unterliegen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber; er stellt Proactive Media insoweit frei.
5.9 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
6.1 Proactive Media erbringt die Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und behandelt überlassene Unterlagen, Daten und Vorlagen sorgfältig.
6.2 Proactive Media haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Proactive Media nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
6.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Proactive Media.
6.4 Für Leistungen, die Proactive Media auf ausdrücklichen Wunsch oder mit Vollmacht des Auftraggebers bei Dritten (Fremdleistungen) beauftragt, ist die Haftung ausgeschlossen; der Auftraggeber stellt Proactive Media insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
6.5 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen, Daten und Inhalte berechtigt ist, und stellt Proactive Media andernfalls von sämtlichen Ansprüchen frei. Eine Pflicht zur Prüfung der wettbewerbs-, urheber- oder markenrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten besteht nicht. Hält Proactive Media eine rechtliche Prüfung durch eine sachkundige Stelle für erforderlich, trägt die Kosten nach Absprache der Auftraggeber.
6.6 Für vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe, Texte und Arbeiten entfällt eine Haftung von Proactive Media; mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit.
6.7 Der Auftraggeber prüft gelieferte Arbeiten unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall vor einer Weiterverarbeitung. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, versteckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Unterbleibt eine fristgerechte Anzeige offensichtlicher Mängel, gilt die Leistung insoweit als genehmigt. Im Falle von Mängeln steht Proactive Media das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
6.8 Soweit Leistungen Dritter betroffen sind (z. B. die Nutzung einer Domain), übernimmt Proactive Media keine Gewähr für deren dauerhafte Verfügbarkeit; maßgeblich sind die Regeln der jeweiligen Registrierungs- und Plattformbetreiber.
§ 7 Vertraulichkeit
7.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber Dritten offenzulegen oder zu eigenen Zwecken zu verwenden, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
7.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind. Die Hinzuziehung von zur Verschwiegenheit verpflichteten Subunternehmern bleibt zulässig.
§ 8 Datenschutz
8.1 Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG. Soweit Proactive Media personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, treffen die Parteien die hierfür erforderlichen Vereinbarungen gesondert.
§ 9 Höhere Gewalt
9.1 Ereignisse höherer Gewalt, die Proactive Media die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien Proactive Media für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere unvorhersehbare Ausfälle von Plattformen, Schnittstellen (APIs) oder Diensten Dritter, kurzfristige Änderungen von Suchmaschinen-Algorithmen, Cyberangriffe, Streiks, behördliche Maßnahmen und vergleichbare, nicht von Proactive Media zu vertretende Umstände.
9.2 Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung. Proactive Media informiert den Auftraggeber unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2 Erfüllungsort und – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von Proactive Media (Oldenburg). Proactive Media ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
10.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.